Als Italien 2003 die Straßenverkehrsordnung verschärfte, ging ein Aufstöhnen durch das Land. Wer jetzt noch "alla romana" fährt, also bei Rot Gas gibt, Fußgänger nötigt oder verkehrt durch die Einbahnstraße braust, muss mit 137 Euro Strafe rechnen. Auch die Nationalkrankheit "Telefonitis" im fahrenden Auto, das Mopedfahren ohne Helm oder am Holm baumelnde Anschnallgurte gelten nun nicht mehr als Kavaliersdelikt: 68 Euro werden fällig. Auf dreispurigen Autobahnen ist Tempo 130 erlaubt, jedoch nur bei schönem Wetter. Außerhalb von Ortschaften muss mit Abblendlicht gefahren werden. Und denken Sie unbedingt an griffbereite Warnwesten, denn die müssen Sie beim Verlassen des Autos außerhalb von Ortschaften grundsätzlich überziehen - ein Verstoß kostet 137 Euro.
Wenn Sie ohne Sündenfall in Rom angelangt sind, gönnen Sie sich selbst und Ihrem Auto eine Wohltat und parken es bis zur Abfahrt in der nächstbesten Hotelgarage.
ADAC: Tel. 02 66 15 91 (Mailand)
Auto abgeschleppt ("Rimozione"): Vigili Urbani, Via della Consolazione 4, Tel. 066 76 91
Auto geklaut: Questura, Via Genova 2, Tel. 064 68 61 (dort gibt es auch Übersetzer für die Aufnahme des Schadensprotokolls)